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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Weniger Ölheizungen, mehr erneurbare Energien

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Weniger Ölheizungen, mehr erneurbare Energien

Sankt-Augustin - Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das GEG enthält konkrete Maßnahmen zur CO2-Einsparung im Gebäudesektor und setzt damit Eckpunkte des Klimaschutzplanes 2030 um. Für die Beheizung von Gebäuden gibt es neue Vorgaben: Ölheizkessel sollen ab dem Jahr 2026 nur noch in Ausnahmefällen bzw. unter Auflagen eingebaut werden.

Das Schornsteinfegerhandwerk informiert besorgte Kunden über die Zukunft ihrer Ölheizung und sieht großen Bedarf an Energieberatungen. Diese sollen jedoch von allen zugelassenen Energieberatern angeboten werden dürfen.

Zur Pressemeldung: >> Download <<

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