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Baurechtliche Prüfungen


Baurechtliche Prüfungen und Begutachtungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

Bei der Errichtung oderÄnderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine und Abgasleitungen hat der Bauherrin oder der Bauherr sich von dem regional zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen zu lassen, dass die Abgasanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist. Bei der Errichtung von Schornsteinen soll vor Erteilung der Bescheinigung auch der Rohbauzustand besichtigt worden sein.

Stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der baurechtlichen Prüfung Mängel fest, hat sie oder er diese Mängel der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. In aller Regel wird sie oder er Ihnen vor Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der individuellen Gefahrensituation eine Frist zur Beseitigung der Mängel einräumen.

Die Gebühren für baurechtliche Prüfungen und Begutachtungen sind in Nordrhein-Westfalen in der "Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW" geregelt. Die entsprechende Gebührenordnung sowie die baurechtlichen Vorschriften stehen für Sie untenstehend zum Download bereit.

Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen

Bauordnung Nordrhein-Westfalen

26. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 20.01.2015

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder die
regional zuständige Schornsteinfeger-Innung.