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Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Er ist für für Wohngebäude seit 1. Januar 2009 Pflicht.Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet.

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es wird zwischen zwei Varianten des Energieausweises unterschieden: Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte Energieausweise ausgestellt werden.

Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen

Bei mehr als vier Wohneinheiten besteht unabhängig vom Baujahr des Gebäudes Wahlfreiheit. Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandard unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 (Bauantrag vor 1.11.1977) errichtet, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Tipp für Verbraucher

Als Schornsteinfegerhandwerk empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, den Energieausweis bedarfsorientiert erstellen zu lassen. Nur dieser Energieausweis hat die notwendige Aussagekraft und bildet -vielleicht Jahre später- die Grundlage, über ein Sanierungskonzept des Gebäudes nachzudenken.

Das ermittelte Ergebnis eines Verbrauchsausweise hängt bei kleineren Gebäuden ganz erheblich vom Nutzereinfluss ab (Anzahl und Anwesenheit der Bewohner, leer stehende Wohnungsteile, Nutzerverhalten, usw.). Je kleiner ein Wohngebäude, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, das bei der reinen Betrachtung der Verbrauchswerte das individuelle Verhalten das Ergebnis verfälscht. Selbst korrekt berechnete Verbrauchsausweise haben dadurch eine Standardabweichung von bis zu 40 Prozent (IWU 2004). Der verpflichtende Bedarfsausweis analysiert hingegen die energetische Beschaffenheit des Gebäudes und ist demensprechend trotz der umfangreicheren Berechnung, aussagekräftiger.

Wünschen Sie weitere Informationen, sprechen Sie ihren Schornsteinfeger oder die regional zuständige Schornsteinfeger-Innung an. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.