Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen weist in Zusammenarbeit mit der Landeskartellbehörde und dem Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW auf die wesentlichen Grundsätze des Kartellverbots nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
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